Terminvergabe & Ablauf
Sie können mich auf verschiedene Weise kontaktieren (-> siehe Kontakt & Anfahrt). Eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht erforderlich. Alle Angaben, die Sie mir gegenüber machen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Telefon-Vorgespräch:
- Nachdem Sie mich kontaktiert haben, führe ich mit Ihnen ein kurzes, unverbindliches und kostenloses Telefon-Vorgespräch. Hierbei werde ich Ihnen einige Fragen stellen, um einen ersten Eindruck zu gewinnen, was Ihr Anliegen ist.
- Im Rahmen dieses Telefon-Vorgespräches vereinbaren wir einen Termin für ein verbindliches, persönliches Erstgespräch.
Persönliches Erstgespräch:
- Im Rahmen des persönlichen Erstgespräches geht es darum, dass wir uns gegenseitig kennen lernen und Sie mir Ihre Problematik bzw. Ihr Leiden, so genau wie möglich schildern. Im Rahmen dieses Gesprächs werde ich eine vorläufige Diagnose stellen.
- Das persönliche Erstgespräch findet in der Regel kurze Zeit nach dem Telefon-Vorgespräch statt.
Probatorik / "Probe-Therapie" (2. bis 4. Sitzung):
- Das Erstgespräch gehört zusammen mit den darauffolgenden vier Sitzungen zur sogenannten "Probatorik".
- Diese Phase dient dazu, festzustellen, ob Psychotherapie überhaupt angebracht und welche Art von Therapie erforderlich ist (Indikationsprüfung). Zudem soll der Patient einen Eindruck erhalten, wie die eigentliche Therapie ablaufen wird.
- In der Probatorik sollten auch körperliche Ursachen für Ihr psychisches Leiden ausgeschlossen werden. Hierzu müssen Sie einen Arzt (z. B. Ihren Hausarzt) aufsuchen und den sogenannten "Konsiliarbericht" des Arztes zu mir bringen.
- Im Rahmen der Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung / Beihilfestelle müssen Sie sich die erforderlichen Antragsformulare bei Ihrer Gesellschaft selbst besorgen (jede Gesellschaft hat hier eigene Formulare) und anschließend zu mir bringen, damit ich den Behandlungsplan verfassen und die Therapie für Sie beantragen kann. Dieser ausführliche Behandlungsplan wird dann von einem von der Krankenkasse bestellten Psychotherapeuten begutachtet (Gutachterverfahren). Dies dient der Sicherung des Patientenwohls und der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Therapie.
- Wenn Sie als Selbstzahler auftreten, sind wir nicht an dieses Modell der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gebunden. Meiner Erfahrung nach braucht es trotzdem mindestens 3 Sitzungen, um die Indikation fachgerecht prüfen zu können und eine solide Basis für die Therapie zu legen (Zielvereinbarungen).
Weitere Psychotherapie-Sitzungen:
- Nach der Probatorik entscheiden wir gemeinsam, ob es zu einer längerfristigen Zusammenarbeit zwischen uns kommt. Sollte dies der Fall sein, treffen wir eine verbindliche Behandlungsvereinbarung, in der die Rahmenbedingungen und finanziellen Aspekte der Therapie geregelt sind.
- Die Anzahl der Stunden muss hinsichtlich Problematik und Schweregrad individuell entschieden werden. Als grobe Orientierung kann das derzeitige Modell der gesetzlichen Krankenversicherungen herangezogen werden, in dem bis zu 24 Sitzungen für die Behandlung akuter Krisen oder weniger stark ausgeprägter Problematiken vorgesehen sind (Kurzzeittherapie) und bis zu 60 Sitzungen für die Behandlung z. B. von chronischen psychischen Störungen oder/und Persönlichkeitsstörungen verwendet werden (Langzeittherapie).
- Als Selbstzahler entscheiden Sie selbst, wie viele Stunden Sie in Anspruch nehmen möchten. Ich werde Ihnen auf Grundlage meiner fachlichen Meinung eine Empfehlung aussprechen, wie viele Stunden voraussichtlich mindestens nötig sein werden, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können.
Verbindlichkeit von Terminen und Absagen:
- Verbindlich vereinbarte Termine können Sie bis zu einer Frist von 48h vor Beginn des Termins absagen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
- Sollten Sie einen verbindlich vereinbarten Termin nicht innerhalb dieser Frist absagen und dann nicht wahrnehmen, ist in der Regel ein sogenanntes Ausfallhonorar zu bezahlen (60€). Diese Vereinbarung gilt unabhängig vom Grund der Absage / Nichtwahrnehmung des Termins.
- Der Hintergrund dieser Regelung ist folgender: Ich reserviere Ihnen zu einem festgelegten Termin eine Sitzung von 50 Minuten, ohne dass für Sie Wartezeiten entstehen. Das heißt in dieser Zeit bestelle ich keine anderen Patienten ein. Sollten Sie unter 24h absagen ist es mir dann meist nicht mehr möglich, andere Patienten in der Zeit einzubestellen (daher der Begriff „Ausfallhonorar“).